chefinfo 10-22

170 | CHEFINFO | 10/2022 DIE TOP IN OBERÖSTERREICH Anlässlich der Veröffentlichung des Praxisleitfadens haben wir die Rechtsanwälte DDr. Alexander Hasch, Mag. Stephan Binder und Mag. Marlene Rosendahl, LLB.oec. zum Interview zu folgenden Fragen eingeladen. Kann man einer Insolvenz vorbeugen? Eindeutig Ja, denn es gilt: „Besser heute vorbeugen, als morgen retten.“ Jeder Unternehmer ist von Gesetzes wegen verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, welche notwendig sind, um Krisen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Mittel zur Vermeidung einer drohenden Insolvenz einzusetzen. Was müssen Unternehmer bei der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens beachten? Befindet sich das Unternehmen bereits in der Krise, kann zunächst eine Entschuldung im Wege eines außergerichtlichen Ausgleichs angestrebt werden, dem sämtliche Gläubiger zustimmen müssen. Gelingt dies nicht, ist das Wesentlichste für die erfolgreiche gerichtliche Sanierung eines Unternehmens, dass diese rechtzeitig und sorgfältig vorbereitet wird. Hierzu empfiehlt es sich, zunächst externe Experten wie Unternehmensberater, Steuerberater und Rechtsanwälte mit an Bord zu holen, da diese über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügen. Der Leitfaden zeigt Unternehmern und Geschäftsführen kompakt und übersichtlich, welche betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte im Rahmen der Sanierung eines Unternehmens zu beachten sind, vor allem die zu beachtende 60-Tage-Frist, um Haftungen zu vermeiden. Wovon hängt die Wahl der geeigneten rechtlichen Sanierungsform ab? Wesentlich ist die Erstellung einer Fortbestehensprognose, also die Beurteilung, ob ein Unternehmen saniert werden kann. In Zusammenarbeit mit den Experten ist festzustellen, ob das Unternehmen saniert werden kann und welche liquiden Mittel für die Fortführung des Unternehmens während der Sanierungsphase zur Verfügung stehen. Dabei ist auf die aktuelle Gläubigerstruktur und deren Reaktion zu achten, um so das Vertrauen der Geschäftspartner, der Banken und Investoren zu stärken, um künftig am Markt bestehen zu können. Was passiert nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Nachdem die Gläubiger ihre Forderungen angemeldet haben, überprüft der Masseverwalter die Fortführbarkeit des Unternehmens und stellt allenfalls unverzüglich einen Antrag auf Betriebsschließung. Je umfangreicher und fachlich fundierter die Vorbereitungshandlungen sind, umso erfolgreicher die Unternehmenssanierung. Unternehmens- sanierung in der Praxis HASCH UND PARTNER. Neuer Praxisleitfaden: Wichtige Fragen und Antworten aus rechtlicher Sicht zu den Themen Unternehmensinsolvenz und -sanierung. ANZEIGE FOTO: HASCH UND PARTNER Mag. Marlene Rosendahl, DDr. Alexander Hasch und Mag. Stephan Binder präsentieren den neuen Praxisleitfaden. HASCH UND PARTNER RECHTSANWÄLTE GMBH Landstraße 47, 4020 Linz, Zelinkagasse 10, 1010 Wien +43 (0) 732 776644-0 Unternehmensgruppe Wiesinger Beteiligungen GmbH Pupping 28 4070 Eferding Tel. 07272 3144 www.wiesinger-raum.at Öffnungszeiten: Mo–Fr 8.30–12 | 14–18 Sa 9–12 TRADITONELL, VERLÄSSLICH & VERWURZELT Handwerk 2.0. Die Unternehmensgruppe Wiesinger als Komplettanbieter für Objekt- und Privatkunden bietet in der Raumausstattung ALLES getreu dem Motto: We what we do! • Alle Arten von Böden, Estriche und Systemböden • Malerei und Trockenbauarbeiten • Raumgestaltung • Raumausstattungsartikel, Vorhang- & Möbelstoffe und Tapeten • Hauseigene Polsterei und Näherei • Innensonnenschutz • Dekorationsartikel von Eva Solo, Stelton, Lind DNA, Bloomingville • Meisterwerke Design Akustikpaneele • Möbel von Paulo Lenti, Rohleder, Kristina Dam u.v.m. Besuchen Sie unseren neuen Showroom für Ihre gesamte Raumausstattung! FOTOS: UNTERNEHMENSGRUPPE WIESINGER BETEILIGUNGS GMBH

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