Chefinfo Magazin 4-22

4/2022 | CHEFINFO | 85 84 | CHEFINFO | 4/2022 ANZEIGE FOTOS: NIK FLEISCHMANN, KDP/GETTY IMAGES, BRAUNS/E+/GETTY IMAGES D eutschland verabschiede­ te bereits im Juni 2021 das Lieferkettensorgfaltspflich­ tengesetz (LkSG), das 2023 in Kraft tritt. Die im Februar 2022 vorgestellte EU-Richtlinie ist allerdings deutlich strenger. Worin liegen zentrale Unter­ schiede? Robin Schmeisser: Im Kern stimmen das deutsche LkSG und der Richtlinien­ vorschlag der EU überein: Entlang der Lieferketten und natürlich im eige- nen Geschäftsbetrieb sind die betroffe- nen Unternehmen verpflichtet, laufend menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten nachweislich zu erfül- len. Wesentliche Unterschiede zwischen dem EU-Gesetzesentwurf und dem LkSG liegen zum Beispiel im erweiterten Kreis der Firmen, für welche die Regelung gilt. Außerdem – und das ist bemerkenswert – in der deutlich konkreter ausformulier- ten Verantwortung der Unternehmens- leitung, die in den Bestimmungen über Pflichtverletzungen im nationalen Recht Berücksichtigung finden soll. Die EU-Richtlinie wird nun diskutiert. Für die Umsetzung in nationales Recht gilt dann eine Frist von zwei Jahren. War­ um sollten österreichische Unternehmen bereits jetzt Vorbereitungen treffen? Schmeisser: Zwei Gründe sprechen dafür, sich unmittelbar mit den Vor- Neues Lieferkettengesetz, neue Aufgaben NACHHALTIGKEIT. Ab 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettengesetz, das darauf abzielt, Menschen- und Umweltrechtsverletzungen in der Supply-Chain zu verhindern. Durch die enge Verzahnung mit der deutschen Wirtschaft sind auch österreichische Unternehmen gefordert, ehestmöglich mit den Vorbereitungen zu beginnen. Eine smarte Vertrags- management-Lösung unterstützt dabei auf mehreren Ebenen. gaben des Lieferkettengesetzes ausei- nanderzusetzen: Erstens liegt es in der Verantwortung jeder Firma, Menschen- rechts- und Umweltschutzstandards ein- zuhalten. Kein Kunde möchte Waren beziehen, deren Herstellungsprozess die- sen Maßstäben nicht entspricht. Zwei- tens sind österreichische Zulieferer deut- scher Unternehmen ebenfalls mit dem Inkrafttreten ab 1.1.2023 betroffen, also deutlich bevor die EU-Richtlinie in den Mitgliedstaaten als nationales Recht Gül- tigkeit erlangt. Welche Maßnahmen können Betriebe ab sofort für eine reibungslose Imple­ mentierung ergreifen? Schmeisser: Die Entwicklung gestal- tet sich ähnlich der DSGVO. Je näher der Stichtag rückt, desto intensiver lau- fen die Bemühungen. Im Hinblick auf die Identifikation der Risiken in Lieferketten haben einige Unternehmen ihre Aufga- ben bereits erledigt. Hier verlagert sich nun der Fokus auf die Gestaltung und Umsetzung der erforderlichen Maßnah- men. Automatisierung spielt in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle, da wir überwiegend von jährlich wieder- kehrenden Tätigkeiten sprechen, die auf eine Vielzahl von Lieferanten anzuwen- den sind. Um welche Aufgaben handelt es sich konkret? Schmeisser: Im ersten Schritt geht es darum, ergänzende vertragliche Verein- barungen aufzusetzen und mit den Zulie- ferern abzuschließen. Smartes, digitales Vertragsmanagement reduziert dabei den Aufwand durch den hohen Automatisie- rungsgrad und die effiziente Zusammen- arbeit interner sowie externer Akteure erheblich. Mit Vertragsvorlagen und digi- taler Klauselbibliothek erstellen die Ver- antwortlichen die Verträge automatisiert. Über vordefinierte Prüf- und Genehmi- gungsprozesse gelangen diese Verein- barungen nach interner Freigabe über Unternehmensgrenzen hinweg direkt zum Lieferanten. Damit fallen nicht nur fehleranfällige und unsichere Systembrü- che weg, sondern es bleiben auch alle Aktivitäten – inklusive der integrierten digitalen Signatur – stets nachvollziehbar. Wie geht es nach diesen einmaligen Aufgaben weiter? Welche Vorgaben definiert das LkSG zur verbindlichen Einhaltung der Sorgfaltspflichten? Schmeisser: Sowohl das Lieferkettenge- setz als auch die EU-Richtlinie sehen vor, die Einhaltung der Standards regelmäßig zu überprüfen sowie die Ergebnisse und die gesetzten Maßnahmen bei etwaigen Auffälligkeiten zu dokumentieren. Um für Audits durch externe Revisoren gerüstet zu sein, braucht es wiederum ein intelli- gentes Vertragsmanagement-Tool, das die sensiblen Daten und Vorgänge revisions- sicher archiviert. Ebenso entscheidend ist, dass in der digitalen Akte hinterlegte Ter- mine mit dem Kalender der beteiligten Personen verbunden sind und diese auto- matisierte Erinnerungen erhalten. Sie bieten mit Fabasoft Contracts ein Produkt für digitales Vertragsmanage­ ment. Wie trägt dieses dazu bei, die Erfordernisse des LkSG zu realisieren? Schmeisser: Fabasoft Contracts, unser cloudbasiertes Standardprodukt für alle Branchen, liefert auf sämtlichen oben genannten Ebenen die passenden Ant- worten für die Umsetzung und eignet sich hervorragend für flexibles Arbeiten auf mobilen Endgeräten. Besonders hilf- reich sind die übersichtliche Aufbereitung der Lieferanten nach Risikoparametern, die schnelle Einbindung neuer – auch unternehmensfremder – Partner in die Prozesse und der sichere, systembruch- freie Austausch von Unterlagen. Auch die vollautomatisierte Erstellung von Verein­ barungen, also von konkreten Vertrags- texten, und die jederzeit nachvollziehbare Dokumentation der Maßnahmen tragen wesentlich zur erfolgreichen und ressour- censchonenden Realisierung der gesetz­ lichen Sorgfaltspflichten bei. Wie lange brauchen Ihre Teams für die Implementierung der Software? Schmeisser: Das bestehende Vertrags- archiv ist in wenigen Tagen digitalisiert. Unsere Software funktioniert intuitiv. Außerdem unterstützen wir die Kunden bei der Einführung mit zielgerichteten Coachings (Anm.: Fabasoft Academy), sodass sie sich die Vertragsvorlagen sowie Prüf- und Freigabeworkflows ebenso ein- fach wie rasch selbst bauen können. Unternehmen, die auf smarte Verwaltung ihrer Verträge setzen, lukrieren signifikante Wettbewerbsvorteile. fabasoft.com/contracts Robin Schmeisser, Geschäftsführer Fabasoft International Services GmbH Die Themen Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Ver- antwortung betreffen künftig jedwede Organisation.

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