Living Magazin 01-2024

BAUEN&IMMOBILIEN 98 | CHEFINFO LIVING FOTOS: SVETIKD / MILJKO / E+ / GETTY IMAGES, POP JOP / DIGITALVISION VECTORS EIN PLUS AN LEBENSQUALITÄT Als ebenfalls im 19. Jahrhundert Arbeitersiedlungen im großen Stil errichtet wurden, begannen Architekten und Wohnungsbaugenossenschaften zur Auflockerung der tristen Fassaden Balkone als Standardelemente in ihre Planungen zu übernehmen. Als Ort unverhoffter Kommunikation mit den Anwohnern war er oft ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr nachbarschaftlicher Gemeinschaft. Heutzutage steht ein gemütlicher Balkon als Ort der Geselligkeit und der Erholung hoch im Kurs. Der üppig blühende und nach eigenen Vorstellungen geschaffene Balkongarten stellt außerdem vom Frühjahr bis zum Herbst eine Erweiterung des Lebensraums dar. In diesem grünen Wohnzimmer lässt sich das Wachsen und Blühen von Pflanzen aus der Nähe beobachten, die Sonne anbeten oder in lauen Sommernächten Romantik zu zweit genießen. Der Balkon bietet die Möglichkeit, Natur in die Stadt zu holen. Selbst auf begrenztem Raum können wir unseren Balkon mit ein paar dekorativen Töpfen und den geeigneten heimischen Pflanzen zu einer blühenden grünen Oase inmitten der Steinwüste einer Großstadt gestalten. n DOS & DON’TS Wäsche im Wind. Ein Wäscheständer zum Trocknen der Wäsche darf auf den Balkon – sogar, wenn es die Hausordnung untersagt. Pflanzereien & Co. Den Balkon kann man dekorieren, solange man das Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigt, alles vor dem Herabfallen gesichert ist sowie keine Bohrungen in die Wand des Hauses erfolgen. Frisch vom Rost. Grillen auf dem Balkon hängt von der jeweiligen Hausordnung bzw. vom Mietvertrag ab. Jedenfalls sollte darauf geachtet werden, dass Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Ausgeschüttelt. Es empfiehlt sich ein Blick in die Hausordnung, denn das Ausschütteln von Teppichen auf dem Balkon kann durch den Vermieter untersagt werden. Nackte Tatsachen. Wer sich dem Liebesspiel hörbar am Balkon hingibt, muss mit einer Abmahnung rechnen – auch bei Sichtschutz. Abgeschirmt. Ein unauffälliger Sichtschutz und Sonnenschirme müssen vom Vermieter hingenommen werden. Anders sieht es mit Markisen aus. Diese gelten als baulicher Eingriff und benötigen die Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümerversammlung. WOHLFÜHLATMOSPHÄRE. Bequeme Möbel, pflegeleichte sowie farbenprächtige Pflanzen und Küchenkräuter sorgen für eine heimelige Atmosphäre im verlängerten Wohnzimmer draußen am Balkon.

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