Living Magazin 01-2024

BAUEN&SANIEREN 80 | CHEFINFO LIVING FOTOS: BUCHNER/ROBERT MAYBACH, MARTIN PRÖLL PHOTOGRAPHY,BUCHNER DER HOLZBAUMEISTER/LUMINA * QUELLE: OESTERREICH.GV.AT, BMK INFOTHEK Heizungen auf grüne Alternativen umsteigen wollen. Gab es bereits in den vergangenen Jahren staatliche Zuwendungen, wurden die Schrauben im wahrsten Sinne des Wortes nochmals angezogen und die Förderhöhe für thermische Sanierungen in Privatgebäuden wurde – von 14.000 auf 42.000 Euro – verdreifacht! Geltend gemacht werden können diese Zuwendungen bei Sanierungen von privaten Ein-, Zwei- und Reihenhäusern. Der Ablauf gliedert sich in die Registrierung und die darauffolgende Antragstellung, wobei zwischen diesen beiden Schritten nicht mehr als zwölf Monate vergehen dürfen. Auch hier wurde der maximale Fördersatz im Vergleich zum Vorjahr – von 30 auf 50 Prozent – angehoben. Neben der umfassenden thermischen Sanierung gibt es zudem die Alternative einer Teilsanierung, wobei die Vorgabe hier lautet, dass der Heizwärmebedarf nach vollzogenen Maßnahmen um 40 Prozent reduziert werden muss. Die Höhe der Förderung orientiert sich nach dem Ausmaß der Reduktion und ist mit 14.000 Euro gedeckelt. Des Weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass es bundesländerspezifische Förderungsmittel gibt und man sich an den Richtlinien des Wohnorts orientieren muss. RAUS AUS ÖL UND GAS Mit der Initiative „Raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen, also mit Öl, Gas oder Kohle betriebenen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert. In erster Linie wird der Anschluss an eine klimafreundliche Nah- oder Fernwärme subventioniert. Sollte diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben sein, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe unterstützt. Förderungsberechtigt sind ausschließlich Immobilien im Inland, und rückwirkend lassen sich nur bis 1. Jänner 2023 erbrachte Leistungen bezuschussen. Im Falle einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizsystems können auch Mieter und Eigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen. Ansonsten sind nur (Mit-)Eigentümer oder Mieter von Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhäusern förderungsberechtigt, aber auch Gebäudeeigentümer bzw. ihre bevollmächtigte Vertretung eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Einheiten. Die Einreichung verläuft, wie auch bei der thermischen Sanierung, in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Die tatsächliche Höhe wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung eventueller Zuschläge und in Abhängigkeit zur eingesetzten Technologie berechnet, wobei sie mit maximal 75 Prozent an förderungsfähigen Kosten begrenzt ist. Seit 03.01.2023 können besagte Anträge gestellt werden und das noch so lange, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2025.* EXPERTENTIPP „Durch eine Sanierung und Wohnraumerweiterung in Holzbauweise erfüllen wir unseren Kunden ihre persönlichen Wohnträume. Die bestehenden Häuser sind danach nicht wiederzuerkennen und halten optisch mit einem Neubau mit. In einer Zeit, in der Energie und Boden knapp sind, ist eine Aufstockung eine gute Möglichkeit für eine nachhaltige sowie ressourcenschonende Bauweise.“ Christian Buchner Geschäftsführer BUCHNER HOLZBAU BEEINDRUCKEND. Das Team von BUCHNER HOLZBAU hat mit diesem Revitalisierungsprojekt ein wahres Wunderwerk der Baukunst geschaffen. Vorher Nachher

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