CHEFINFO 04_Mai 2024

60 | CHEFINFO | 4/2024 FOTO: WASAN TITA / ISTOCK / GETTY IMAGES PLUS STEUER/RECHT STEUER/RECHT Generation Patchwork Bei Geld hört sich die Freundschaft auf. Gelegentlich sogar die Familie. Nagl weiß aus Erfahrung, dass eine geregelte Erbfolge zu Lebzeiten unter Einbindung der Betroffenen zur Vermeidung von Streitigkeiten sinnvoll ist. „Die Umsetzung des letzten Willens kann zusätzlich durch Erbverzichte oder Pflichtteilsverzichte der Betroffenen zu Lebzeiten des Erblassers ergänzt und abgesichert werden.“ Zu beachten ist, dass diese Erbverzichte oder Pflichtteilsverzichte nur vor Notar oder Gericht rechtswirksam abgeschlossen werden können. Gerade bei Patchworkfamilien sollte man eine Regelung der Verhältnisse priorisieren, denn nicht adoptierte Kinder des Ehepartners haben kein gesetzliches Erbrecht. Unter Umständen ist es sinnvoll, das Vermögen des Erblassers zunächst dem Ehegatten zukommen zu lassen und in weiterer Folge sollen die Kinder nach dem überlebenden Ehegatten das Vermögen erlangen. „Welche Lösung man hier konkret wählt, hängt von den Vorstellungen im Einzelfall ab“, erklärt die Rechtsanwältin. Die Übertragung des Unbeweglichen Das Eigenheim ist nicht nur zumeist ein wesentlicher Teil des Vermögens des Erblassers, sondern hat häufig auch emotionalen Wert für viele Betroffene. Daher steht häufig der Wunsch im Raum, dass die Immobilie bestimmten Personen zu Wohnzwecken erhalten bleibt und nicht veräußert wird. „In einem Streit zwischen den Erben könnten diese mangels Regelung des Erblassers zu einer Veräußerung an Dritte gezwungen sein“, weiß Nagl, daher ist eine klare Regelung so wichtig. Finanziell ist die Übertragung von Immobilienvermögen an Personen aus dem engeren Verwandtschaftskreis relativ günstig. „Sowohl die Grunderwerbssteuer als auch die Eintragungsgebühr im Grundbuch werden nicht vom Verkehrswert, sondern auf Basis besonderer Wertansätze berechnet“, erklärt Jank. Außerdem wird die Grunderwerbssteuer im Rahmen des Stufentarifs mit einem ermäßigten Steuersatz berechnet. Rache der Erbschaftssteuer? Im Zuge des Wahlkampfs wird wieder eine Wiedereinführung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer diskutiert. „Gerade aufgrund steigender Staatsausgaben ist eine solche Wiedereinführung in naher Zukunft tatsächlich denkbar“, meint Nagl, „Berichte zeigen, dass anlässlich dieser potenziellen Änderung viele Betroffene bereits jetzt ihre Vermögenswerte übertragen.“ Laut Nagl könnte eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu einer vermehrten Übergabe zu Lebzeiten führen. Außerdem könnte das Modell der Privatstiftung dadurch an Popularität gewinnen, da so Vermögen in der Familie leichter erhalten werden kann. Im Vergleich mit anderen Ländern ist die Eigentumsübertragung in Österreich derzeit recht günstig. „Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Gebühren weiter sinken werden“, so Jank. Für ihn ist es aber grundsätzlich keine gute Idee, den Zeitpunkt der Übertragung von den Steuern abhängig zu machen. Wenn die Entscheidung, das Vermögen zu übertragen, und die Begünstigten feststehen, lautet seine Empfehlung, die Übertragung zeitnah durchzuführen. Nagl steht einer Erbschafts- und Schenkungssteuer eher kritisch gegenüber: „Es wäre zu hinterfragen, ob der Inflation nicht mit anderen Mitteln entgegengewirkt werden kann, welche weniger in das Grundrecht des Einzelnen auf sein Eigentum eingreifen.“ Doch noch ist die Nationalratswahl nicht geschlagen und die Vorhaben zukünftiger Bundesregierungen liegen im Dunkeln. Ob die Erbschaftssteuer, die 2008 zu Grabe getragen wurde, wieder von den Toten aufersteht, bleibt abzuwarten. Bis dahin kann es dennoch ratsam sein, sich Gedanken über die eigene Hinterlassenschaft zu machen und beizeiten Rat von Experten einzuholen. n Die Übertragung von Immobilien sollte man gut regeln, um einen ungewollten Verkauf zu vermeiden. FOTO: AIGNER NAGL RECHTSANWÄLTE Michelle Nagl Aigner Nagl Rechtsanwälte Gerade aufgrund steigender Staatsausgaben ist eine solche Wiedereinführung in naher Zukunft tatsächlich denkbar. 4/2024 | CHEFINFO | 61 ANZEIGE FOTO: DITACHMAIR FÖRDERUNG. Unter hohen Energiekosten leiden ehrenamtliche Organisationen besonders stark. Ditachmair & Partner ist es ein Anliegen, NGOs über Fördermöglichkeiten zu informieren. Die gestiegenen Energiekosten haben in den letzten Jahren verständlicherweise zu sehr viel Unmut geführt und treffen gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen wie Sport- oder Kulturvereine sowie Sozial- und Umwelteinrichtungen besonders schwer. Noch dazu kommt, dass genannte Institutionen, welche nicht unternehmerisch tätig sind, beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt waren. Daher möchten wir, das Beratungsunternehmen Ditachmair & Partner, Sie über den Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen gemäß der EKZ-NPO-Richtlinienverordnung informieren – denn Ehrenamt ist Ehrensache! 140-Millionen-Euro-Paket Um den gemeinnützigen Sektor zu stärken, ohne auf die Energiesparanreize verzichten zu müssen, kann nun ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung in Anspruch genommen werden. Es wurden 140 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die 3,7 Millionen Menschen in Österreich finanziell zu unterstützen, welche sich ehrenamtlich engagieren. Die Antragstellung erfolgt elektronisch unter www. ekz-npo.at und gliedert sich in 2 Phasen: Phase 1 (Kalenderjahr 2022): möglich vom 22. Jänner bis zum 30. Juni 2024, 30 % der Energiemehrkosten werden gefördert! Phase 2 (Kalenderjahr 2023): möglich vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2024, 50 % der Energiemehrkosten werden gefördert! Hinweis: Falls Sie bereits eine Förderung in Anspruch genommen haben, wird diese lediglich von den förderbaren Kosten abgezogen. Wir hoffen, wir konnten Ihnen hiermit weiterhelfen. Falls Sie noch weitergehende Fragen haben oder detailliertere Informationen spezifisch Ihrer Non-Profit-­ Organisation haben möchten, können Sie uns sehr gerne kontaktieren, unter elisabeth.gaisbauer@ditachmair.at. Gemeinnützige aufgepasst: Energiekostenzuschuss verfügbar Bernhard Ditachmair MBA

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