CHEFINFO 04_Mai 2024

FOTO: ANDREYPOPOV / ISTOCK / GETTY IMAGES PLUS STEUER/RECHT 58 | CHEFINFO | 4/2024 Nach einem Leben mühsamer Arbeit möchten viele ihren Nachkommen etwas hinterlassen. Jedoch kann man sich dabei schnell im Paragrafen-Urwald verlaufen. Vieles ist zu bedenken und zahlreiche Fragen muss man sich vorher stellen: Wie viele Erben habe ich? Welche Gebühren fallen an? Gibt es auch andere Wege als das Testament, mein Hab und Gut zu übergeben? Und welche Rolle könnten die Wahlen im Herbst spielen? Der letzte Wille Eine Eigentumsübertragung kann bereits zu Lebzeiten vorgenommen werden oder erst mit dem Tod. Im Grunde hängt der beste Weg von den Wünschen und Vorstellungen der Betroffenen ab. Der „klassische“ Zugang mit einem Testament kann einige Vorteile haben. Einen Grund nennt Rechtsanwältin Michelle Nagl: „Sinnvoll ist eine Regelung durch Testament, wenn der Vermögenswert dem Eigentümer erhalten bleiben soll, so lange er lebt, damit er diesen falls nötig belasten oder gar veräußern kann.“ Friedrich Jank, Präsident der Notariatskammer für Oberösterreich, erkennt ebenfalls Vorteile im Testament, beispielsweise bei der Übertragung einer Immobilie. Denn der Eigentümer einer solchen kann eine Befreiung von der Immobilienertragssteuer in Anspruch nehmen, beispielsweise wenn der Hauptwohnsitz aufgegeben oder ein selbst hergestelltes Haus verkauft wird. „Hier wäre der Verkauf durch den Eigentümer und eine spätere Vererben, aber wie? NACHLASS. Egal, wie viel Vermögen wir anhäufen, ins Grab können wir nichts mitnehmen. Doch welche Möglichkeiten hat man, wenn man die Früchte, die man zu Lebtag erntete, weitergeben möchte, und wie verhindert man Zwist in der Familie und hohe Gebühren? TEXT: Klaus Schobesberger Geldschenkung von Vorteil.“ Jank betont, eine testamentarische Regelung sollte immer der erste Schritt sein: „Ein Testament sollte keine Sache sein, die man überlegt, wenn es einem schon schlecht geht.“ Wenn man Ersparnisse hat, größere Investitionen tätigt oder die Verantwortung für andere Menschen übernimmt, etwa beim Eingehen einer Partnerschaft, sollte man das Testament aktualisieren. „Ein Testament regelt nicht nur den letzten Willen, es ist auch so etwas wie ein Ausdruck von Wertschätzung.“ Kunst des Schenkens „Man irrt, wenn man glaubt, dass Schenken eine leichte Sache sei.“ Als der Römische Gelehrte Seneca diese Zeile in seiner „De vita beata“ schrieb, bezog er sich nicht auf die rechtlichen Aspekte. Doch zumindest heute sollten auch diese berücksichtigt werden. „Möchte man sein Vermögen bereits zu Lebzeiten ohne geldwerte Gegenleistung übertragen, empfiehlt sich die Schenkung“, erklärt Nagl. Sollen jedoch Gegenleistungen erbracht werden wie Pflegeleistungen oder die Übernahme von Verbindlichkeiten, so handelt es sich um eine Übergabe. „Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten für den Übergeber, sein Wohnrecht, die weitere Betreuung und dergleichen abzusichern.“ Wenn die Nachkommen planen, in ein Haus zu investieren, empfiehlt Jank eine Übertragung unter Lebenden: „Weil bei der Übertragung im engen Verwandtenkreis der Sanierungszustand des Gebäudes bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer eine Rolle spielt.“ Außerdem trägt der investierende Angehörige das Risiko und erbringt Leistungen. Ein Grundbucheintrag gibt da Sicherheit. Ô FOTO: FRIEDRICH JANK / NOTARIATSKAMMER Friedrich Jank Präsident der Notariatskammer für Oberösterreich Ein Testament regelt nicht nur den letzten Willen, es ist auch so etwas wie ein Ausdruck von Wertschätzung. 4/2024 | CHEFINFO | 59 UNTERSTÜTZUNG. Die Nachfrage im Bereich der Nachhaltigkeitsberatung und Nachhaltigkeitsprüfung wächst. EY hat die nötige Expertise, um eine spezialisierte Beratung anzubieten. Die Industrie ist ein wesentlicher Motor für die oberösterreichische Wirtschaft. Wie eine aktuelle EY-Studie unterstreicht, sind gerade in der Industrie die Auswirkungen des Klimawandels auf das eigene Geschäftsmodell besonders groß. Gleichzeitig sehen im Industriesektor aber 42 Prozent der Unternehmen Chancen, nur 19 Prozent Risiken in der ökologischen Transformation. Gerade für die international starke Industrie in Oberösterreich gilt es daher, die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen und diese Chancen zu nutzen. Nachhaltige Partnerschaft „Wir sehen in den letzten Jahren eine immer stärkere Nachfrage nach Expertise und Unterstützung im Bereich der Nachhaltigkeitsberatung und -prüfung“, erklärt Erich Lehner, Partner und Standortleiter bei EY in Oberösterreich. „deshalb haben wir uns kürzlich mit denkstatt, einem der führenden Nachhaltigkeitsberater am österreichischen und osteuropäischen Markt, zusammengeschlossen. In dieser Konstellation können wir Kunden nun noch besser entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette in Nachhaltigkeitsfragen begleiten.“ Auch gesetzliche Rahmenbedingungen treiben die nachhaltige Transformation voran. Der Green Deal der EU sieht eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 vor. Für heimische Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Produktionsprozesse und Geschäftsmodelle überdenken müssen. Auch hier bietet EY gemeinsam mit denkstatt spezifische Beratungsleistungen an. Ausbau der Nachhaltigkeitsberatung ANZEIGE FOTO: CHRISTINA HÄUSLER Erich Lehner, Partner und Standortleiter bei EY in Oberösterreich

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