Chefinfo Magazin 10-23

WIRTSCHAFT 48 | CHEFINFO | 10/2023 Zeitpunkt noch nicht abschätzen“. Klar scheint nur, dass CSRD das Ergebnis definitiv belasten und mit Blick auf die komplexe Thematik „im Unternehmen ein zusätzlicher Aufbau von diesbezüglichen Kompetenzen notwendig sein wird“. Wird ReportingZwang honoriert? Derlei Mühe bleibt Markus Dulle, CEO beim Arbeitsschutzspezialisten Gebol, einstweilen noch erspart. Denn das mittelständische Unternehmen mit Sitz in Enns hatte 2022 einen Umsatz von knapp 31 Millionen Euro, den es mit mehr als 65 Mitarbeitern erzielte. Mit diesen Eckdaten ist der Hersteller von Arbeitshandschuhen und persönlicher Schutzausrüstung von der neuen Richtlinie nicht direkt betroffen. Trotzdem behält Firmenchef Dulle „die Entwicklungen in Bezug auf Regulierungen und Gesetzesänderungen stets im Blick“. Denn die neue Richtlinie sei „ein Indikator dafür, dass das Bewusstsein für Nachhaltigkeit unaufhaltsam wächst“. Ein Trend, der durchaus im Einklang mit der Firmenphilosophie steht. So betrachte man die Einbindung von Nachhaltigkeit als „Chance, sich als verantwortungsvolle Organisation zu positionieren“. Das wiederum eröffne unter anderem „Zugang zu neuen Märkten und Kunden“. Gebol unterstütze daher grundsätzlich „eine einheitlichere Regelung, die es Unternehmen ermöglicht, einen klaren Rahmen für Nachhaltigkeitsbemühungen zu leisten“. Zugleich sei wichtig anzuerkennen, dass im Falle eines Reporting-Zwangs „der Aufwand je nach Unternehmensstruktur und Ressourcen unterschiedlich ist und zum Teil auch sehr hoch“. Dulle unterscheidet zwischen Konzernen und mittelständischen Unternehmen. So würden Konzerne „oft über umfangreichere Ressourcen und spezialisierte Abteilungen verfügen, um solchen Anforderungen gerecht zu werden“. Ganz anders die Situation beim Mittelstand: Für sie bedeute der ReportingZwang „einen erheblichen und vor allem zusätzlichen Aufwand für Datenerfassung, Berichterstattung und möglicherweise externe Dienstleister“. Es sei daher wichtig, „dass seitens der Gesetzgebung der zusätzliche Aufwand honoriert und berücksichtigt wird“. Wirtschaft generell unter Druck Eine ausgewogene Herangehensweise würde nicht nur die Nachhaltigkeitsziele berücksichtigen, sondern auch „die wirtschaftlichen Realitäten der Unternehmen“, sagt Dulle. Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit sollten daher „nicht zu einer übermäßigen Belastung der Unternehmen führen“, sondern sie dabei „unterstützen, ihre ökologischen Ziele zu erreichen, ohne dabei die wirtschaftliche Stabilität zu gefährden“. Ein Risiko, dass insbesondere bei Unternehmen besteht, die gerade mit ganz anderen Problemen zu kämpfen haben. Und davon gibt es aktuell eine ganze Menge: Angefangen von der erschwerten Unternehmensfinanzierung durch höhere Zinsen über die gestiegenen Energiepreise bis zu höheren Personalkosten durch üppige Lohnerhöhungen dank kollektivvertraglicher Regelungen – es brennt gefühlt derzeit an vielen Ecken. Grüne Wünsche aus Brüssel, selbst wenn sie noch so gut gemeint sein mögen, kommen da äußerst ungelegen. Katharina Schönauer Partnerin bei KPMG Österreich Die Quintessenz der CSRD ist, Nachhaltigkeitsinformationen auf dieselbe Ebene zu heben wie finanzielle Informationen. Wirtschaftsprüfer als Profiteure der Regelflut Auf Mutmaßungen dieser Art geht Katharina Schönauer, Partnerin bei KPMG Österreich und Head of ESG, gar nicht erst ein. Stattdessen stellt sie klar, worum es im Kern geht: „Die Quintessenz der CSRD ist, Nachhaltigkeitsinformationen auf dieselbe Ebene zu heben wie finanzielle Informationen. Dazu gehört, dass sich Investoren, Kapitalgeber und am Ende des Tages die Kunden auf diese Informationen verlassen können müssen.“ Solange das nicht gegeben ist, „sind Nachhaltigkeitsinformationen nicht steuerungsrelevant“. Mit der Bestätigung durch eine externe Prüfung, sei es durch einen Wirtschaftsprüfer oder andere Prüfungsdienstleister, „gelingt letztlich eine Belastbarkeit der Daten“. Es werde „zeitverzögert auch noch branchenspezifische Standards geben, die darüber hinaus anzuwenden sein werden“. Wichtig sei auch zu sagen: „Wir reden bislang ausschließlich von der Offenlegung, also von der Berichterstattung.“ Die inhaltliche Umsetzung hin zu Strategien, Maßnahmen und Risikoerkennungsprozessen – „all das wird erst durch zusätzliche Gesetze geregelt“. Denn die inhaltliche Ausformulierung der Nachhaltigkeitsagenden passiere nicht durch die Offenlegung, „sondern durch weitere Gesetze, die in viele Bereiche hineinreichen werden“. Den Kopf davor in den Sand stecken gehe nicht. Denn wer als kaufmännisch Verantwortlicher die neuen Vorgaben nicht erfüllt, riskiere „Bußgelder, die hinterlegt sind, wenn der Nachhaltigkeitsbericht nicht aufgestellt wird“. Markus Dulle CEO Gebol, Enns Es ist eine Chance, sich als verantwortungsvolle Organisation zu positionieren. Das eröffnet Zugang zu neuen Märkten. Ô CSRD: NUR KLEINSTUNTERNEHMEN NICHT BETROFFEN Die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen drastisch. Unter anderem werden dadurch alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, zeitlich gestaffelt von der neuen Berichtspflicht erfasst. Das neue Gesetz ersetzt das bisher geltende Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, mit dem Österreich ebenfalls eine EU-Richtlinie zur nicht finanziellen Berichterstattung namens Non-Financial Reporting Directive (NFRD) umgesetzt hatte. Davon betroffene Unternehmen haben sich bereits ab 2024 an das neue Gesetz für Nachhaltigkeitsberichte zu halten. Für alle anderen Unternehmen gelten die neuen Vorschriften entweder ab 2025 oder 2026 und im Opt-out-Fall erst nach 2028. FOTOS: WUTWHANFOTO / BEBOY_LTD / ISTOCK / GETTY IMAGES PLUS, KPMG ÖSTERREICH, GEBOL DER PARTNER FÜR IHRE BETRIEBSKANTINE UND CATERING Was wäre, wenn Ihr Unternehmen ab sofort von den Vorteilen einer frischen und auf Ihre Mitarbeiter:innen abgestimmten Betriebsküche profitieren würde? Unser Erfolgsrezept: Know-how, Raffinesse, Erfahrung und Feingefühl für individuelle Geschmäcker. Zeitgemäße Kochkunst, regionale Frischeprodukte, nachhaltiges Denken und motivierte Mitarbeiter:innen GO Gastro & Catering, Europaplatz 1a, 4020 Linz Noch Fragen? Antworten servieren wir auf www.go-gastro.at oder persönlich, wenn Sie an office@go-gastro.at schreiben. www.go-gastro.at

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