10/2023 | CHEFINFO | 45 44 | CHEFINFO | 10/2023 WIRTSCHAFT WIRTSCHAFT FOTOS: CHOKKICX / DIGITALVISION VECTORS / GETTY IMAGES, SAKORN SUKKASEMSAKORN / ISTOCK / GETTY IMAGES PLUS sind drei Buchstaben, die entweder Euphorie auslösen oder für Entgeisterung sorgen. Dass es so ist, hat neuerdings viel mit Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu tun. Betroffen sind dieses Mal nicht nur Konzerne und börsennotierte Unternehmen, einschließlich börsennotierter KMUs, sondern fast alle, die nicht unter die Kategorie Kleinstunternehmen fallen. Der Grund: Der Gesetzgeber in Brüssel strebt an, wenngleich zeitlich gestaffelt, durch eine Richtlinie namens Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Berichtspflicht auf alle großen Unternehmen zu erweitern. Verabschiedet hatte das EU-Parlament die Direktive bereits 2022. Nun muss Österreich sie im kommenden Jahr umsetzen. Was ist ein „großes Unternehmen“? Einen Definitionsspielraum gibt es nicht: Laut Wirtschaftskammer Österreich ist „großes Unternehmen“ ein gesetzlich definierter Begriff und bezeichnet eine Einheit, die mindestens zwei von drei eindeutigen Kriterien überschreitet ZUR PFLICHT WIRD WENN EU-DIREKTIVE. Mit immer mehr Nachhaltigkeits- vorgaben setzt Brüssel die Wirtschaft unter Druck. Künftig sollen auch kleine und mittelständische Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte erstellen und extern prüfen lassen. Viele Unternehmen fühlen sich gegängelt. Die Stimmung gegenüber ESG trübt sich ein. Ô TEXT: Melanie Aprin
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