9/2023 | CHEFINFO | 99 FOTOS: EVERETT COLLECTION / PICTUREDESK.COM IT & MORE Stellen sie sich vor, Luciano Pavarotti würde „Atemlos“ von Helene Fischer singen oder Maria Callas inbrünstig „Hulapalu“ von Andreas Gabalier intonieren? Absurde Gedanken? Mag sein, ist aber heutzutage kein Problem. Musik-KI macht das möglich und dafür müssen Sie nicht in Hagenberg studiert haben. Einige kleine Soundfiles einer x-beliebigen Stimme reichen und Sie können selbst Deep Fakes produzieren. Das Netz ist voll damit. Ein Battlerap zwischen Joe Biden und Donald Trump etwa – den Text dazu produzierte ChatGPT. Oder bevorzugen Sie Johnny Cash, der den ultrakommerziellen Euro-Trash-Song der schwedischen Band Aqua „Barbie Girl“ von 1997 singt? Letzteres wurde vom Texaner Dustin Ballard ins Netz gestellt, samt viralem Hype. All diese Möglichkeiten von audiobasierter KI löst Debatten aus. Etwa ob man einfach die Stimme eines Menschen nehmen und verändern darf. Ja darf man denn das? Die Antwort: Jein. Es gibt kein allgemeines Recht auf die Einzigartigkeit der eigenen Stimme – noch nicht. „Denkbar ist einerseits eine Unterstellung unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach § 16 ABGB, der ja relativ weit gefasst ist, aber auch analog, da es sich grundsätzlich um Ansprüche bei Lichtbild- oder Videoveröffentlichungen handelt, unter § 78 Urheberrechtsgesetz“, erzählt Urheberrechtsexperte und Anwalt Gernot Sattlegger. Vor allem bei Celebreties, Berühmtheiten – sprich Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen –, könnte das der Fall sein. „Wenn der Bekanntheitsgrad (der Stimme) ausgenutzt wird. Nicht vergessen werden darf, dass nach dem Gesetz aber auch ,berechtigte Interessen verletzt‘ sein müssen, damit eine Anspruchsberechtigung, primär eine Unterlassung, bzw. ein eventueller Schadenersatz besteht.“ Es ist also letztlich eine Argumentationsfrage, „woraus eine sehr kasuistische, also einzelfallbezogene Judikatur resultiert“. Ein solcher Fall war die Klage der Schauspielerin und Sängerin Bette Midler, die Ford verklagt hatte, weil der Autobauer in einer Werbung ihre Stimme imitierte. Das Gericht entschied: Midlers Stimme ist Teil ihrer Identität. Gibt es ein Recht an der eigenen Stimme? Im Fall von KI werden Problemstellungen bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten immer wichtiger, wie Sattlegger erzählt: „Es kann, wenn man verschiedenste Techniken der KI betrachtet, wo auch Stimmen imitiert werden oder für verschiedenste Zwecke eben Stimmen Verwendung finden können, auch zu einem Missbrauch und damit zu einer Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten durch die Verwendung der Stimme eines Menschen kommen.“ Der Urheberrechtsexperte sieht zwar noch keine allgemeine Judikatur, es aber als sachgerecht an, sein Recht bei Missbrauch durchzusetzen, und zwar „unabhängig davon, ob es sich um eine berühmte Persönlichkeit handelt oder nicht. Meines Erachtens ist es sachgerecht, dass ein Recht an der eigenen Stimme gegebenenfalls – durch Unterlassungsklagen – bei Missbrauch durchsetzbar ist, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.“ Sprache, Lingua, Language, Yuyán … Adobe geht dabei einen anderen, in diesem Fall wohl unumstrittenen Weg. Mit den „Project Dub Dub Dub“ werden Videound Audioclips bzw. Podcasts direkt und Ô Nicht vergessen werden darf, dass nach dem Gesetz aber auch berechtige Interessen verletzt sein müssen, damit eine Anspruchsberechtigung besteht. Gernot Sattlegger Urheberrechtsexperte SDSP Der Influencer und Musiker Dustin Ballard mixt die kuriosesten Deep-FakeSongs, etwa indem er Johnny Cash „Barbie Girl“ singen lässt. 98 | CHEFINFO | 9/2023 FOTOS: ILYA LUKICHEV / ISTOCK / GETTY IMAGES PLUS Wenn der Luciano die Helene singt KI UND MUSIK. Darf KI Ihre Stimme verwenden und reproduzieren? Wie kann die „Unvollendete“ von Schubert doch noch vollendet werden, und was hat die Musikindustrie mit AI vor? Ein Überblick. TEXT: Jürgen Philipp
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