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FOTO: ERNST KAINERSTORFER 68 | CHEFINFO | 4/2023 sätzlich gilt, dass immer das schonendste Mittel eingesetzt werden muss. Der Einsatz von Keyloggern ist also nicht schon bei begründetem Verdacht automatisch zulässig.“ Wird vom Dienstgeber sämtliche private Korrespondenz untersagt, werden sämtliche Daten als geschäftlich qualifiziert. „In diesem Fall hat der Dienstgeber kompletten Zugang.“ Streit gibt aber zu bedenken, dass eine partielle Videoüberwachung oder Tracking der Telefonanlage gelindere Mittel zu Keyloggern seien. Ob diese Tools die Menschenwürde verletzen, und damit gänzlich unzulässig wären, muss im jeweiligen Einzelfall entschieden werden. TikTok-Verbot. Darf man das? Und wie sieht es beim „Bring Your Own Device“-Prinzip aus, also einer Mischung aus privater und beruflicher Nutzung des Smartphones, Tablets oder Notebooks? „Eine Mischnutzung, egal ob am privaten oder am betrieblichen Gerät, ist immer problematisch – in vielerlei Hinsicht“, so Streit. Diese Nutzung sollte, auch im Interesse des Dienstgebers, durch konkrete Regeln abgesichert werden. In letzter Zeit macht das Verbot etwa der App TikTok in Unternehmen und Behörden von sich Reden. Was also, wenn ich mein Device dienstlich und privat nutze? „Wenn die Nutzung einer App während der Arbeitszeit generell untersagt ist, ist die Abgrenzung nicht schwer.“ EineWeisung, die App auf privaten Handys zu deinstallieren, ist aber wohl ein unzulässiger Eingriff in den privaten Bereich des Dienstnehmers. „Auch wäre hier die Kontrolle schwierig.“ Ein Ausweg: Die dienstliche Nutzung des privaten Devices zu untersagen ist zulässig. „Ampraktikabelsten wäre es wohl, Firmenhandys, die nur zur beruflichen Nutzung bestimmt sind, zur Verfügung zu stellen, auf denen bestimmte Apps eben nicht installiert sind und weitere Anwendungen nur von einem Administrator des Dienstgebers installiert werden können.“ Der Königsweg wäre also in jedem Fall, Streits Faustregel: „So wenig wie möglich und nur so viel wie unbedingt nötig.“ n Für Rechtsanwalt Georg Streit gibt es eine Faustregel für Kontrolle am Arbeitsplatz: „So wenig wie möglich und nur so viel wie unbedingt nötig.“ INTERVIEW. Rechtsanwalt Georg Streit über Kontrolle von Mailservern, Social Media, ERP-Programmen und wie weit Arbeitgeber Arbeitnehmer im Homeoffice überwachen dürfen. CHEFINFO: Darf eine Führungskraft geschäftliche Mails am Firmen-Mailserver (nach)lesen? Georg Streit: Ja, aber eben geschäftliche Inhalte – und die Kontrolle sollte abgesprochen bzw. vorangekündigt sein. Private E-Mails dürfen nicht eingesehen werden. Es gibt immer wieder Fälle, in denen ein Arbeitnehmer offiziell krank ist, aber Fotos zur besagten Zeit von Freizeitaktivitäten postet. Wie sehr darf eine Führungskraft diese privaten Infos nutzen? Streit: Wenn der Dienstnehmer öffentlich postet – oder innerhalb eines Adressatenkreises, der eben auch Kollegen oder/und Vorgesetzte einschließt –, so kann der Dienstgeber diese Information nutzen. Er sollte dabei bedenken, dass ein Foto, das zu einer gewissen Zeit gepostet wurde, noch nicht heißt, dass die Aktivität auch zu dieser Zeit durchgeführt wurde. Außerdem ist es nicht grundsätzlich untersagt, dass der Dienstgeber im Krankenstand auch etwas unternimmt – er darf nur nichts tun, was seiner Genesung abträglich ist. Da wird es auf die ärztliche Bestätigung ankommen. Wenn der Dienstnehmer aber klar einen Entlassungsgrund setzt und das öffentliche Posting diesen auch belegt, so kann der Dienstgeber das jedenfalls nutzen. Homeoffice und hybride Arbeitswelten bringen einen gewissen Kontrollverlust für Arbeitgeber mit sich. Welche Möglichkeiten hat eine Führungskraft, die auch im Homeoffice geltende Anwesenheitspflicht zu kontrollieren? Streit: Eine Kontrolle im Homeoffice ist ohnehin implizit gegeben. Wenn der Output der Mitarbeitenden stimmt, sie grundsätzlich erreichbar sind und auf Anfragen reagieren, gibt es faktisch wie rechtlich keinen Grund, engmaschiger zu kontrollieren. Gibt es im Unternehmen auch eine (automatisierte) Zeitaufzeichnung und nutzen die Mitarbeiter dieses System auch im Homeoffice, so ist dadurch – zumindest ein Minimum an – Kontrolle gegeben. Sollte sich zeigen, dass es zu Verschleppungen und längeren Reaktionszeiten im Homeoffice kommt, kann man die „Überwachung“ durch regelmäßigen Kontakt substituieren – oder die Homeoffice-Vereinbarung auflösen. Grundvoraussetzung für das Angebot ist ein gewisser Vertrauensvorschuss – wenn dieser nicht gegeben werden kann, oder wenn man ihn nicht geben möchte, sollte man Homeoffice gar nicht oder nur für Ausnahmefälle anbieten. Jedenfalls ist es empfehlenswert, konkrete Kündigungsmöglichkeiten in die Homeoffice-Vereinbarungen aufzunehmen. Kontrolle im Homeoffice ist implizit gegeben ANZEIGE FOTOS: ADOBESTOCK, WIFI OÖ Wenn Unternehmen starten, dann kommen die ersten Kunden meist aus der nächsten Umgebung. Aus einem ganz einfachen Prinzip heraus: Sie kennen den Anbieter und haben bereits Vertrauen in das neue Angebot. Hoffen auf Empfehlung ist keine gute Strategie Oftmals entsteht so der Eindruck, dass dieser Effekt ewig anhält und man sich um Marketing und Kundenakquise keine Gedanken machen muss. Sobald das engste Netzwerk ausgetrocknet ist und die Empfehlungen ausbleiben, verschwindet rasch der Zauber des Anfangs und das Selbstbewusstsein dreht rasch in Richtung Selbstzweifel. Wer die beliebte Empfehlung dem Zufall überlässt, wird rasch merken, dass sich so das eigene Geschäft nicht entwickeln lässt. Empfehlungsmarketing ist Beziehungsaufbau Wie jede Marketingmaßnahme lässt sich auch Empfehlung strategisch planen und umsetzen. Dazu benötigt es einen Plan, um rasch und kontinuierlich die Beziehung zum engsten Netzwerk zu vertiefen. Die besten Empfehler:innen im eigenen Netzwerk zu identifizieren und ihnen erhöhte Aufmerksamkeit und Wertschätzung entgegenzubringen. Jeden Tag eine gute Tat „Der Leitspruch der Pfadfinder:innen kann auch imMarketing Anwendung finden. Wer bereit ist, regelmäßig seinen engsten Netzwerkkontakten „Gutes“ zu tun, wird erstaunt sein, was daraus entstehen kann. Die Statistik sagt, dass sich bei strategischemEmpfehlungsmarketing die Empfehlungsquote um das Vierfache erhöht“, so Claus Zerenko, Trainer der WIFI-Unternehmer-Akademie. Wer mehr zum Thema „Strategische Empfehlung“ erfahren möchte, besucht einen themenspezifischen Workshop. Bitte weitersagen! WIFI-UNTERNEHMER-AKADEMIE. Für viele Unternehmer:innen ist Empfehlungsmarketing, auch Mund-zu-Mund-Propaganda genannt, die beliebteste Marketingmethode. Warum eigentlich? HIGHLIGHTS WORKSHOPS MIT EINZELTRAINING – ZU 80 % GEFÖRDERT: Personalarbeit ist Chefsache (18499z) 25.05.2023: 14–20 Uhr Effektive Büroorganisation (18400z) 06.06.2023: 16–20 Uhr Empfehlung – die günstigste Marketingmethode! (18711z) 20.06.2023: 14–18 Uhr KOSTENLOSES WISSENSUPDATE FÜR CHEF:INNEN: Blackout – als Unternehmen vorbereitet sein (18732z) 26.05.2023: 9–10 Uhr Bewegter Arbeitsplatz – Von der Gedankenwelt in die Bewegung (18742z) 16.06.2023: 9.00–9.45 Uhr SEMINARE IM SOMMER: Nachhaltige Kennzahlen ermitteln (15184z) 06.09.2023: 9–13 Uhr Facebook Intensiv – Praxisworkshop (18429z) 13.07.2023: 14–20 Uhr Lassen Sie sich regional finden – Der optimale GoogleMyBusiness-Eintrag (15606z) 25.07.2023: 16–18 Uhr WIFI-UNTERNEH- MER-AKADEMIE Wiener Straße 150 4021 Linz 05 7000 7051 wifi.at/ooe/uak Elisabeth Lettner, MSc Produktmanagerin WIFI-Unternehmer-Akademie Das besondere Plus bei unseren Angeboten: Viele werden zu 80 % vom Land OÖ gefördert und beinhalten ein individuelles Einzeltraining. 4/2023 | CHEFINFO | 69

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