Chefinfo Magazin 8-22

8/2022 | CHEFINFO | 53 in der Form überhaupt möglich? Stiftungsexperte Christoph Szep, Partner bei der Linzer Anwaltskanzlei Haslinger Nagele bringt eine überraschende Antwort: „Es wäre sogar etwas einfacher und attraktiver als in den USA. Unsere österreichische Rechtsordnung bietet ein Instrumentarium, mit dem ein solches Vorhaben ohne Weiteres umgesetzt werden könnte.“ Allerdings ist das kaum der Fall. Stiftungen werden meistens privat eingesetzt: „Sie haben in den letzten 25 Jahren einen anderen Touch bekommen und werden gerne als eine Art höchste Ebene der Gesellschafter verwendet.“ Privatstiftungen, etwa von Familienbetrieben, begünstigen die Familie, doch: „Es wäre möglich, daraus eine gemeinnützige Stiftung zu errichten.“ Diese muss „bestimmte Zwecke verfolgen“. Die Gemeinnützigkeit muss ganz exakt definiert werden. Bekommt die Stiftung das Prädikat „gemeinnützig“ verliehen, fällt sogar die Stiftungseingangsteuer (2,5 Prozent) weg. Selbst Gewinne aus dieser Stiftung können steuerfrei fließen. Patagonia hätte in Österreich Steuern gespart Doch so einfach ist das natürlich nicht. Die wegfallenden Steuern könnten zu einer missbräuchlichen Verwendung gemeinnütziger Stiftungen verlocken. Die Behörden überprüfen daher regelmäßig, ob die Gemeinnützigkeit aufrecht ist. „In Österreich sind solche Stiftungen noch sehr selten. In Deutschland ist das Stiftungswesen deutlich mehr in diese Richtung ausgestaltet. Doch, wie gesagt, die Ausgangslage bei uns ist sehr attraktiv. Im Fall von Patagonia wurden in den USA sogar Steuern ausgelöst, die man sich in Österreich sparen hätte können.“ Wer hätte das gedacht? Gemeinnützigkeit ist eng definiert Doch wie bei Chouinards ursprünglichem Geschäftsmodell gibt es auch hier einen Haken: „Die Definition, was ein gemeinnütziger Zweck ist, ist in Österreich sehr streng und eng geregelt. Es ist sehr konservativ ausgeprägt und stark eingeschränkt. Fakt ist, es muss ausschließlich und unmittelbar der Allgemeinheit dienen.“ Mitarbeiterbeteiligungen oder sogar Zweckwidmungen für einzelne wohltätige Vereine sind da zu wenig, weil sie nur einen abgeschlossenen Kreis bedienen und eben nicht der Allgemeinheit zugänglich sind. Szep rät daher, die Gemeinnützigkeit gemeinsam mit den Behörden zu diskutieren und klar zu definieren. Noch ist die Zahl von gemeinnützigen Stiftungen „verschwindend gering“, es gibt sie vorerst nur für „Teilbereiche, etwa bei der Unterstützung von in Not geratenen Arbeitnehmern oder Immobilien, die gemeinnützigen Zwecken dienen“, so der Experte. Doch er kann sich vorstellen, dass gemeinnützige Stiftungsmodelle, mit denen Unternehmen an die Allgemeinheit verschenkt werden, langsam mehr werden könnten, allerdings mit einer Einschränkung. „In Österreich gibt es nicht so viele mächtige Vermögensansammlungen wie in den USA, der Schweiz oder Deutschland. Im Mittelstand gibt es zwar eine große Vielzahl von wertvollen Unternehmen, aber die Bereitschaft größere Vermögenswerte der Allgemeinheit gemeinnützig zugänglich zu machen, ist wenig ausgeprägt.“ An den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen scheitert das allerdings nicht. n FINANZEN FOTO: KAI NEDDEN / LAIF / APA PICTURE DESK, HASLINGER NAGELE Die Definition, was ein gemein- nütziger Zweck ist, ist in Österreich sehr streng und eng geregelt. Christoph Szep Partner Haslinger Nagele Yvon Chouinard verschenkt, ebenso wie seine Familie, die milliardenschweren Anteile am US-Sportartikelhändler Patagonia.

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