Chefinfo Magazin 7-22

FOTOS: SOLSTOCK, JOAKIMBKK / E+ / GETTY IMAGES 28 | CHEFINFO | 7/2022 WIRTSCHAFT Es war der Sommertrend der Arbeitswelt: Workation, eine Mischung aus dem englischen „work“ für Arbeit und „vacation“ für Urlaub. Vereinfacht gesagt: Die Arbeitnehmer müssen keine Urlaubstage nehmen und arbeiten vom Ausland aus am Palmenstrand. Eines der Zuckerl, die sich Unternehmen derzeit einfallen lassen, um ihre Mitarbeiter in Zeiten des Fachkräftemangels im Betrieb zu halten. Was in Vor-Corona-Zeiten noch undenkbar gewesen wäre, als „remote“ arbeiten noch nicht zum allgemeinen Arbeitsalltag gehörte, ist jetzt keine Hürde mehr. Nicht wenige Firmen boten über die Sommermonate die Möglichkeit an, eine Workation in Anspruch zu nehmen und von einem Feriendomizil aus zu arbeiten. Team-Workation in Kroatien So auch das Linzer Recruiting-Unternehmen epunkt. Von den rund 230 Mitarbeitern nutzten nach Unternehmensangaben 35 diese Gelegenheit. Darunter die Wienerin Julia Stastny. Die 31-Jährige tat sich mit zehn Kollegen zusammen und mietete sich für knapp eine Woche in einem Haus mit Pool und guter Internetverbindung in Kroatien ein. Sie erzählt begeistert: „Wir haben meist sehr früh gegen 6.30 Uhr angefangen, damit wir nach der Arbeitszeit auch noch etwas vom Tag hatten und zum Strand fahren konnten.“ Für sie war es eine Erfahrung mit Mehrwert: „Die Motivation, woanders zu arbeiten und danach das Land und die Freizeit genießen zu können, war groß. Außerdem hat es enorm den Zusammenhalt im Team gesteigert, wir konnten uns viel austauschen.“ Länger als eine Woche würde sie es jedoch nicht machen, „weil es trotzdem ein Investment ist, man muss ja die Unterkunft und die Reise dorthin zahlen“. Sie würde nie mit Familie oder Freunden, die nicht arbeiten müssen, eine Workation machen. „Wenn die anderen Urlaubsspaß haben, während man selbst arbeiten muss, stelle ich mir das schwierig vor.“ Entweder Arbeit oder Urlaub Was nach einer einfachen Angelegenheit klingt, ist komplexer als gedacht. Teils Urlaub, teils Arbeit – das ist im österreichischen Arbeitsrecht so nicht vorgesehen. Denn eigentlich heißt es: Entweder arbeiten oder Urlaub machen. Mit 1. April 2021 ist zwar die Homeoffice-­ XXXXXX culloribus, sam, cus eum eum am sa vent iusant velitio consequodi optiur? Quissequisi dest, sunt. Nam, siminve liquossim ius evento estenet ut magnate mperspis. WORKATION. Nach der Arbeit direkt ins Meer hüpfen: Viele Unternehmen, die sich mit Remote Work angefreundet haben, bieten ihren Mitarbeitern mittlerweile die Möglichkeit, eine gewisse Zeit vom Ausland aus zu arbeiten. Arbeits- und steuerrechtlich ist das jedoch noch eine Grauzone. TEXT: Jessica Hirthe Arbeiten unter Palmen Regelung in Kraft getreten, doch Workation umfasst in der Regel auch Mobile-Working-Elemente. Man möchte meinen, es sei egal, von wo aus man im Homeoffice arbeitet, aber so einfach ist es nicht. Denn: Homeoffice im Ausland ist derzeit weder gesetzlich noch kollektivvertraglich geregelt. Wer also eine Workation in Kärnten macht, für den können die Homeoffice-Regeln gelten. Wer von einer Finca in Spanien aus arbeitet, bewegt sich in einem rechtlichen Graubereich. „Dies nicht nur im Bereich der arbeits-, sondern auch der sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerlichen Aspekte. Da gibt es einiges zu beachten und je nach Fall zu regeln“, sagt Silvia Weigl vom Rechtsservice der Wirtschaftskammer Oberösterreich. „Es stellen sich viele Fragen: angefangen bei ‚Wer haftet, wenn der Computer am Strand kaputtgeht?‘ bis hin zu jener nach der Einhaltung der Ruhezeiten. Man kann nicht arbeiten, wann man will.“ Vereinbarung zwingend Mobiles Arbeiten sowie Homeoffice müssen in jedem Arbeitsvertrag extra vereinbart werden. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Bei Workation sollten unter anderem folgende Punkte geregelt werden: Erreichbarkeit, zeitliche Befristung, steuer- sowie sozialrechtliche Aspekte, die Rückkehrpflicht und eventuell die Kostenerstattung. Wenn die Workation im Ausland stattfindet, sollte festgehalten werden, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin österreichischem Recht unterliegt. Bei Workation innerhalb der EU verbleiben Arbeitnehmer im österreichischen Sozialversicherungssystem, wenn sie in Österreich gewöhnlich mindestens 25 Prozent ihrer Gesamttätigkeit verrichten. Bei Workation außerhalb der EU ist die Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechts abhängig von jeweils geschlossenen bilateralen Abkommen. „Es gibt einige rechtliche Dinge zu beachten wie Versicherung oder Vermeidung von Betriebsstätten im Ausland; wichtig sind aber auch die Vorbereitung im Unternehmen und das Mindset der Führungskräfte. Mit einigen klaren Regelungen hält sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen“, sagt epunkt-CEO Daniel Marwan. Die WKOÖ bietet am 11. Oktober 2022 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Workation – Arbeiten unter Palmen“ in der Tabakfabrik an. n bar • restaurant 4020 Linz, Landstr. 13 0732 . 94 40 80 www.pianino.at restaurant@pianino.at

RkJQdWJsaXNoZXIy NzkxMTUy